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Eingestellt: 25.07.11 | Erstellt: 15.02.10 | Besuche: 5361
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Rechtliche Rahmenbedingungen von Evaluationen

Evaluationen haben in den letzten Jahren als Elemente der Qualitätssicherung Eingang in die Landeshochschulgesetze gefunden. Diesen neuen Steuerungsinstrumenten wird im Zeichen gesteigerter Hochschulautonomie mit großen Erwartungen begegnet. Sie sollen nämlich u. a. als institutionelle Äquivalente als Instrumente der sogenannten „Output-Steuerung“ für eine Rücknahme der das Handeln von Wissenschaftseinrichtungen normierender Vorschriften (sogenannte „Input-Steuerung“) dienen. Im Hochschulbereich sollen überdies Qualität und gesellschaftliche Relevanz von Forschung und Lehre untersucht werden; auch darüber sollen Evaluationsverfahren Auskunft geben. Eine Gewinnung eindeutiger Qualitätszuschreibungen mithilfe von Evaluationen wird indes durch die Breite und Unschärfe des Evaluationsbegriffs und die Vielzahl der Verfahren zur Leistungsbeurteilung (extern und intern) erschwert. Daher ist eine Konkretisierung des Begriffs und der darunter zu verstehenden Verfahren und Indikatoren wie die Beleuchtung der (verfassungs-) rechtlichen Rahmenbedingungen geboten. Dieser Artikel will einen Beitrag dazu leisten.

Quellen:
Erschienen in: Handbuch Qualität in Studium und Lehre (2008, 2. Auflage), Hrsg.: Benz, W.; Kohler, J.; Landfried, K., 27. Ergänzungslieferung (02/2010). Raabe Fachverlag für Wissenschaftsinformation, Berlin.   Dieser Beitrag war für den Publikumspreis 2011 nominiert. Erfahren Sie hier, wie die NutzerInnen abgestimmt haben.