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Eingestellt: 07.03.14 | Erstellt: 01.03.14 | Besuche: 4939
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W-Besoldung. Aktueller Stand

Fast alle Bundesländer haben die W-Besoldung novelliert oder wenigstens entsprechende Gesetzesvorhaben eingeleitet. Was das für die jeweiligen Grundgehälter bedeutet, zeigt die Übersicht. Welche Wertschätzung das Saarland und Berlin ihren Professoren und auch dem Bundesverfassungsgericht entgegenbringt, lässt sich an der gesetzgeberischen Untätigkeit leicht ablesen. Immerhin ist es mehr als zwei Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeit in beiden Ländern gezahlte Besoldung mittelbar als rechtswidrig eingestuft hat.

Quellen:
Ein Beitrag der Redaktion von Forschung & Lehre aus dem Heft 3/2014
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