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Eingestellt: 01.06.17 | Besuche: 1490

DFG fordert zu Vorschlägen für Heinz Maier-Leibnitz-Preis 2018 auf

Vorschlagsberechtigte können bis zum 31. August 2017 herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem frühen Karrierestadium für die zehn mit jeweils 20.000 Euro dotierten Preise des Folgejahres nominieren. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Die DFG vergibt den Preis an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Anerkennung für herausragende Leistungen. Er soll die Preisträgerinnen und -trägern darin unterstützen, ihre wissenschaftliche Laufbahn weiterzuverfolgen. Der Preis ist nicht als Würdigung der Dissertation allein zu verstehen; vielmehr haben die Preisträgerinnen und -träger nach der Promotion bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil entwickelt. Ausgezeichnet werden können promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die zum Zeitpunkt der Nomination akademisch an Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland oder an deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland angesiedelt sind, ungeachtet dessen, wo ihre wissenschaftlichen Leistungen erbracht wurden. Der Preis ist nicht auf bestimmte Fachgebiete festgelegt.

Das Recht, Preisträgerinnen und Preisträger vorzuschlagen, haben die gewählten Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, alle wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, die Max-Planck-Gesellschaft, die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz.

Mehr Informationen zum Heinz Maier-Leibnitz-Preis unter: www.dfg.de/foerderung/programme/preise/leibnitz-preis/kompakt/index.jsp