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Stellenangebot
Eingestellt: 30.11.17 | Besuche: 1578

Präsidentin oder Präsident

Kontakt: Prof. Dr. Maria Spychiger
Ort: 60322 Frankfurt am Main
Web: http://www.hfmdk-frankfurt.de Bewerbungsfrist: 18.01.18

Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK)

sucht zum Wintersemester 2018/19

eine Präsidentin oder einen Präsidenten,

(W L2 Hessisches Besoldungsgesetz)

die oder der für eine Amtszeit von 6 Jahren vom Erweiterten Senat gewählt wird. Wiederwahl ist möglich. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Hochschule, verfügt über die Richtlinienkompetenz im Präsidium und führt den Vorsitz im Senat. Sie oder er vertritt die Hochschule nach außen.

Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst mit etwa 900 Studierenden und 400 Lehrenden verfügt über ein breit gefächertes Angebot an grundständigen und weiterführenden Studiengängen für Musik, Theater und Tanz und ist eine bedeutende Institution des hessischen Kulturlebens. Sie setzt in regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken renommierter Kulturinstitutionen und mit zahlreichen Kooperationspartnern wichtige Impulse in Kunst, Pädagogik und Wissenschaft.

Im Rahmen des geplanten Kulturcampus Bockenheim ist in den kommenden Jahren ein innovatives bauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, das die Hochschule und weitere kulturelle Einrichtungen umfassen soll.

Die Präsidentin oder der Präsident soll mit gestaltender Kraft und mit kommunikativen und integrierenden Führungsqualitäten gemeinsam mit den Mitgliedern, Angehörigen und Kooperationspartnern der HfMDK die Position der Hochschule national und international weiter stärken, die aktuellen Entwicklungen in Musik, Theater und Tanz gut kennen und die Hochschule zukunftsorientiert positionieren.

Als Präsidentin oder Präsident wird eine Persönlichkeit gesucht, die nach § 39 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes über die folgenden Qualifikationen verfügen muss:

  • abgeschlossene Hochschulausbildung
  • mehrjährige verantwortliche berufliche Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, die erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.

Eine erfolgreiche Tätigkeit in dieser Funktion erfordert die Fähigkeit zur Planung und Weiterentwicklung einer künstlerischen Hochschule und die Erfahrung in der Wahrnehmung von Führungsverantwortung.

Die Aufgaben des Amts und die Aufgaben und Befugnisse im Einzelnen einschließlich der Dienstvorgesetztenfunktion für das Personal der Hochschule ergeben sich aus § 38 Hessisches Hochschulgesetz und diejenigen über die Wahl und die Ernennung aus § 39 Hessisches Hochschulgesetz.

Die Befragung von Bewerberinnen und Bewerbern findet in öffentlicher Sitzung des Erweiterten Senats statt.

Wahlordnung und Zeitplan des Wahlverfahrens sind auf der Homepage der Hochschule einsehbar (www.hfmdk-frankfurt.info). Für die Zahlung von Funktionsleistungsbezügen gilt § 5 Abs. 3 Ziffer 3a Hochschul-Leistungsbezügeverordnung.

Die Hochschule bittet besonders um Bewerbungen von Frauen. Bewerberinnen oder Bewerber mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Persönlich unterzeichnete Bewerbungen mit allen üblichen Unterlagen (im Sinne von § 39 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz, insbesondere mit einer beglaubigten Kopie des Hochschulabschlusses) werden erbeten bis zum 18.01.2018 an die

Vorsitzende der Findungskommission, Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 29-39, 60322 Frankfurt am Main.

Die Bewerbung soll als persönlich/vertraulich gekennzeichnet sein und die Absenderdaten müssen außen auf dem Umschlag vermerkt werden. Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.

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