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Eingestellt: 25.03.24 | Besuche: 129

Gesetzesentwurf zum WissZeitVG geht vielen nicht weit genug

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel versprochen, die Arbeitsbedingungen an Hochschulen zu verbessern. Die Eckpunkte der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzs (WissZeitVG) legte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bereits vor einem Jahr vor. Nach langem Ringen haben SPD, Grüne und FDP mittlerweile eine Einigung erzielt. Den gemeinsamen Entwurf könnte das Bundeskabinett noch im März beschließen.

Kommt er so durchs Parlament, werden erstmals Mindestvertragslaufzeiten für Promovierende (zwei Jahre) und sogenannte Postdocs (drei Jahre) eingeführt, auch wenn diese juristisch nicht bindend wären.

"Kernpunkt der Reform aber ist, dass die Hochschulen ihren Forschenden früher als bisher mitteilen müssen, ob sie in der Wissenschaft bleiben dürfen oder nicht", schreibt Ralf Pauli in der taz.

Das genügt vielen nicht. Der Druck, sich bereits wieder um die nächste Stelle kümmern zu müssen, würde mit der geplanten Reform noch zunehmen, denn: Bislang haben Post­docs sechs Jahre Zeit, sich einen Namen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet zu machen und die für eine Professur notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.

Aktuell erlaubt das WissZeitVG befristete Verträge – sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion. Damit soll garantiert werden, dass sich auch die jeweils nachkommende Generation wissenschaftlich „qualifizieren“ kann. Umstritten ist aber, ob diese Phase nicht schon mit der Promotion enden sollte, wie es Gewerkschaften seit Jahren fordern.

Doch so weit geht der Ampel-Entwurf nicht. Künftig liegt die Befristungshöchstdauer immer noch bei zehn Jahren, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre wird nur mit einer Anschlusszusage möglich sein. Dieses Modell ist die favorisierte Lösung der Hochschulen.

Mit der Begrenzung der Phase zwischen Promotion und Festanstellung im Rahmen des WissZeitVG auf de facto vier Jahre drohe eine Schmalspurwissenschaft, kritisiert Ulrike Freitag im Tagesspiegel. Die Anforderungen müssten demnach in viel zu kurzer Zeit bewältigt werden: "Typischerweise müssen Bewerber:innen auf Professuren exzellente Forschung nachweisen, in der Regel ein zweites Buch über ein von der Dissertation deutlich unterschiedenes Thema und Aufsätze in renommierten Zeitschriften. Außerdem sollen sie Lehrerfahrung haben und in der Lage sein, ihr Wissen in die weite Gesellschaft zu vermitteln, beispielsweise über die Medien oder durch Beratungstätigkeiten."
Bisher hätte die Forschung nach der Doktorarbeit als wesentlicher Ausweis wissenschaftlicher Exzellenz gegolten, so der Kommentar im Tagesspiegel. Das sei nun vorbei.

Zum Artikel "Warten auf die Entfristung" in der taz

Zur Kolumne "Gute Forschung braucht Zeit" im Tagesspiegel