Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 08.03.13 | Erstellt:
15.01.13 | Besuche: 6659
Aufgabe des Akkreditierungsausschusses ist die Institutionelle Akkreditierung von Hochschulen, die sich nicht in Trägerschaft eines Landes befinden. Hierzu zählen - unabhängig von der Finanzierung - sowohl private als auch kirchliche Hochschulen sowie Hochschulen in Trägerschaft der öffentlichen Hand, die nicht zugleich Hochschulen eines Landes sind. Im Folgenden werden diese Hochschulen unter dem Begriff „nichtstaatliche Hochschulen“ zusammengefasst. Die Begutachtung von Bildungseinrichtungen, die nicht unter das Hochschulrecht fallen, gehört nicht zum Aufgabenbereich des Akkreditierungsausschusses.
Quellen:Leitfaden herausgegeben vom Wissenschaftsrat
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
Leitfadenderinstit_Akkreditierung.pdf
299.11 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte
Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung...
Dr. Christiane Kling-MatheyJahresbericht 2012 des Wissenschaftsrates
WissenschaftsratInstitutionelle Akkreditierung nicht-staatlicher Hochschulen durch den...
Wissenschaftsrat