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Eingestellt: 04.10.19 | Besuche: 404

Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands formuliert in ihrer Bayreuther Erklärung verschiedene Forderungen zu befristeten Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau

Die Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands hat bei ihrer 62. Jahrestagung am 19. September 2019 in Bayreuth eine Erklärung zur Regelung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich verabschiedet.

Eine wichtige Aufgabe der Universitäten ist die Ausbildung von wissenschaftlich qualifizierten Fachkräften, die auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Hierfür sind angemessene Regelungen zur Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Qualifizierungsphase des wissenschaftlichen Mittelbaus eine zwingende Voraussetzung.

Im Interesse von mehr sozialer Sicherung und verlässlichen Beschäftigungsperspektiven können die Kanzlerinnen und Kanzler die Forderungen nach Entfristung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau nachvollziehen.
Dieser Forderung liegt allerdings häufig die Annahme zugrunde, dass es sich bei den Beschäftigungsverhältnissen zur Qualifizierung im wissenschaftlichen Mittelbau an den Universitäten um übliche Arbeitsverhältnisse zur ausschließlichen Leistungserbringung handeln würde. Dieser Annahme widersprechen die Kanzlerinnen und Kanzler mit Nachdruck. Insbesondere die Qualifizierungsaufgaben und die hiermit einhergehende Verantwortung für eine nachhaltige Kompetenzentwicklung in diesen Beschäftigungsverhältnissen erfordern besondere und diesen Aufgaben und Anforderungen entsprechende arbeitsrechtliche Regelungen für die Ausgestaltung dieser Qualifizierungsphase in Universitäten.

Für die weitere Entwicklung und Bewertung des Rechtsrahmens zur Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Mittelbau fordern die Kanzlerinnen und Kanzler die Anerkennung der Aufgaben und Rolle der Universitäten als Qualifizierungssystem für künftige Fach- und Führungskräfte. Auf dieser Grundlage ist eine Entwicklung von Befristungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den angestrebten Qualifizierungszielen sowie eine nachhaltige Finanzierung zum Erhalt und zur Förderung verlässlicher und planbarer Qualifizierungschancen der nächsten Generationen für die Universitäten zwingend erforderlich.

Umfassende Entfristungen bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler würden zu einer Reihe von Konsequenzen führen. Vorhandene Qualifizierungsmöglichkeiten im wissenschaftlichen Mittelbau würden langfristig blockiert, eine Versorgung des Arbeitsmarktes mit wissenschaftlich qualifizierten Fachkräften würde dadurch stark eingeschränkt und eine Qualifizierung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, mit der entsprechenden sozialen Sicherheit, könnte künftig nicht mehr gewährleistet werden.

Die Zielrichtung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterstützten die Kanzlerinnen und Kanzler nachdrücklich. Befristungen müssen sich positiv an den Qualifizierungszielen orientieren und es darf durch das Befristungsrecht nicht zu einer Einschränkung der für die Wissenschaft erforderlichen Dynamik und Flexibilität kommen.

Weitere Informationen: Norman Nitzsche, Geschäftsstelle der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands: Tel: 0731/ 50-25017, E-Mail: norman.nitzsche@uni-ulm.de, www.uni-kanzler.de

Die Bayreuther Erklärung zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal in Universitäten als Download