Sie sind hier

Neuigkeit
Eingestellt: 22.05.20 | Besuche: 431

175-Millionen-Euro-Paket - DFG unterstützt von der Corona-Krise betroffene Förderprojekte mit zusätzlichen Mitteln

Die Finanzhilfe richtet sich zunächst an Projekte, deren Förderung zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2021 geendet hat oder enden wird und die ihre Arbeit zurzeit nicht fortsetzen konnten. Sie können zusätzlich für drei Monate bis zu 80 Prozent der Mittel beantragen, die ihnen während der Förderung durchschnittlich für dieselbe Zeit bewilligt worden waren.

Sonderforschungsbereiche, deren jetzige Förderperiode zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021 endet und die keine Fortsetzung der Förderung beantragen können, können eine pauschale Zusatzfinanzierung für drei Monate in Höhe von 80 Prozent der ursprünglich im Durchschnitt für diesen Zeitraum bewilligten Mittel erhalten.

Graduiertenkollegs können die Vertragslaufzeit für ihre Doktorand*innen über die Regellaufzeit von 36 Monaten hinaus auf bis zu 48 Monate verlängern. Falls die bewilligten Mittel hierfür nicht ausreichen, können pro Doktorand*in zusätzliche Mittel bis zu einem Umfang von drei Stellen- oder Stipendienmonatszahlungen beantragt werden.

Die DFG-Präsidentin Katja Becker kommentiert die Entscheidung: „Die DFG hat bereits früh erste Maßnahmen eingeleitet, um (...) zeitlichen und finanziellen Auswirkungen abzufedern. Die kostenneutrale Verlängerung von Projekten gehört dazu ebenso wie Ausgleichs-, Überbrückungs- und Zusatzfinanzierungen oder die Verlängerung von Ausschreibungen, Stipendien und Anstellungsverträgen von Doktorandinnen und Doktoranden. Mit den neuen kostenwirksamen Maßnahmen geben wir unseren Geförderten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun notwendige zusätzliche Sicherheit für den erfolgreichen Fortgang ihrer Arbeit.“

Zur Pressemitteilung der DFG