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Eingestellt: 03.06.20 | Besuche: 1131

Doktorandenstellen (w/m/d)

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Web: - Bewerbungsfrist: 01.08.20

Doktorandenstellen (w/m/d)

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg ist eines der führenden Zentren interdisziplinärer Forschung im Bereich des Strafrechts sowie des öffentlichen Rechts und der Kriminologie in Europa. Mit seiner exzellenten Fachbibliothek bietet es ein ideales Arbeitsumfeld für normative und empirische Forschung. Das Institut ist Teil der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., einer der angesehensten Forschungseinrichtungen weltweit.

In der Abteilung Strafrecht, die von Prof. Dr. Tatjana Hörnle geleitet wird, sind zwei Doktorandenstellen von hochqualifizierten Kandidatinnen oder Kandidaten zu besetzen. Diese sollten an strafrechtlicher Grundlagenforschung und interdisziplinärer Forschung interessiert sein und in ihrer Dissertation Fragestellungen jenseits der bloßen Rechtsanwendung nachgehen. Erwünscht ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Prämissen, auf die sich strafrechtliche Bewertungen gründen, und mit Problemen, mit denen sich das Strafrecht (z.B. durch die zunehmende Fragmentierung von Gesellschaften) konfrontiert sieht.

Bewerberinnen und Bewerber sollten Deutsch oder Englisch als Muttersprache sprechen oder in einer der beiden Sprachen über gleichwertige Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Von denjenigen unter ihnen, die Rechtswissenschaften studiert haben, erwarten wir, dass sie das 1. Juristische Staatsexamen mit mindestens einem oberen „vollbefriedigend“ bestanden haben. Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Personen, die ein Studium der Sozial- oder Geisteswissenschaften (ebenfalls mit einer herausragend guten Note) abgeschlossen haben und an strafrechtlich-interdisziplinären Fragen interessiert sind. Alle Bewerberinnen oder Bewerber müssen herausragende Fähigkeiten des wissenschaftlichen Denkens und Schreibens mitbringen, dokumentiert durch entsprechend bewertete Seminar- und Studienarbeiten.

Doktorandinnen und Doktoranden wird am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht viel Zeit für die Arbeit an ihren eigenen Forschungsprojekten eingeräumt. Als Kontrastprogramm zum wissenschaftlichen Arbeitsalltag bietet Freiburg, eine sympathische und zu Füßen des reizvollen Schwarzwalds gelegene Universitätsstadt, viele Möglichkeiten für Kulturbegeisterte wie auch Outdoor-Enthusiasten.

Die Doktorandentätigkeit wird gemäß dem Tarifvertag für den Öffentlichen Dienst (TVöD Bund) mit 60 % des Gehalts der Entgeltgruppe E13 vergütet; innerhalb dieser Gruppe erfolgt je nach Vorerfahrung und Art der nachgewiesenen Qualifikationen eine Zuordnung zur Entgeltstufe 1 oder 2. Von diesem Entgelt werden alle verpflichtenden Sozialabgaben abgeführt, also Krankenkassen-, Arbeitslosenversicherungs- und Rentenbeiträge. Der Vertrag ist auf drei Jahre befristet (Verlängerung um ein Jahr ist möglich).

Die Max-Planck-Gesellschaft verfolgt eine Chancengleichheitspolitik und begrüßt somit Bewerbungen von Schwerbehinderten. Auch ist uns daran gelegen, den Anteil an Frauen in wissenschaftlichen Karrieren zu erhöhen. Im Sinne der Förderung von Diversität sind Bewerbungen von jedwedem Hintergrund willkommen. Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht ist der Maxime der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verpflichtet, etwa durch Gleitzeitregelungen und Telearbeitsmodelle.

Bitte fügen Sie Ihrem Bewerbungsanschreiben neben den üblichen aussagekräftigen Unterlagen – Lebenslauf, relevante Zeugnisse und Leistungsnachweise – einen Abriss Ihrer Forschungsinteressen bei. Alle Dokumente sollten unter Angabe der Kennziffer S-20-01 in einer PDF-Datei zusammengeführt und per E-Mail an career@csl.mpg.de versendet werden (max. 5 MB). Wenn Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Nicole Hanna (n.hanna@csl.mpg.de) gern zur Verfügung. Bewerbungsfrist ist der 01.08.2020.

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