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Eingestellt: 08.06.22 | Besuche: 165

Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Das Bundesforschungsministerium hat am Freitag vor Pfingsten die lang erwartete Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt. Die Ergebnisse fallen erwartbar aus, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Fortschritte sind minimal und zuletzt sogar wieder rückläufig: Die Vertragslaufzeiten von Universitätsmitarbeiter:innen vor der Promotion sind von durchschnittlich 14,6 (2015) auf zeitweise 21,2 Monate (2017) gestiegen. 2020 sind sie allerdings wieder auf 17,6 Monate abgerutscht. Die von Postdocs stiegen im selben Zeitraum von 16,9 auf 17,6 Monate. Die Quote der befristeten Wissenschaftler:innen unterhalb der Professur liegt damit immer noch bei dem Wert von vor zehn Jahren (81 Prozent) – rechnet man die Doktorand:innen raus, sind es immerhin noch 62 Prozent.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zieht die etwa zeitgleich erschienene Studie des „Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu den Folgen der andauernden Unsicherheit hinzu: 38 Prozent der Befragten stellen ihren Kinderwunsch zurück, rund siebzig Prozent der Postdoktorand:innen sagen, dass die Befristungen Lebensplanung unmöglich machen und sich negativ auf Partnerschaft und Privatleben auswirken. Die Schlussfolgerung der Studien-Autor:innen des Netzwerks: „Sie fordern die Abschaffung des deutschen Gesetzes, das für sie Teil einer Flexibilitätsideologie ist. Besserung wäre zumindest an eine frühere Auslese gebunden. Die Politik müsste dafür ihre Drittmittelmaschine bremsen, die die Nachfrage nach flexiblen Wanderarbeitern erst schafft.“