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Eingestellt: 17.06.21 | Besuche: 364

10. Ausschreibungsrunde der Philipp Schwartz-Initiative bei der Alexander von Humboldt-Stiftung

Bis 10. September können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere wissenschaftliche Institutionen in Deutschland Fördermittel zur Aufnahme gefährdeter Forschender beantragen. Nominiert werden können ForscherInnen aus Ländern außerhalb der EU, die nachweisbar erheblicher und akuter Gefährdung ausgesetzt sind. Eigenbewerbungen durch ForscherInnen selbst sind nicht möglich. Erfolgreiche Einrichtungen werden in die Lage versetzt, den nominierten gefährdeten Personen bis zu 24-monatige Forschungsaufenthalte im Rahmen eines Forschungsstipendiums oder Arbeitsvertrags zu ermöglichen. Ergänzt wird dies durch einen Förderbetrag, der die aufnehmende Einrichtung bei der Unterstützung der Integration und des Karriereneustarts der Philipp Schwartz Fellows entlasten soll. Eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate ist im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells möglich.

Zu den überarbeiteten Programmunterlagen und weiteren Informationen auf der Website der Philipp Schwartz-Initiative.

Als Partnerorganisationen stehen Scholars at Risk Network (SAR) und Council for At-Risk Academics (CARA) bereit, um für nominierende Einrichtungen die Gefährdung der zu nominierenden Person zu überprüfen – sofern keine Bestätigung in Form eines entsprechenden Status im Rahmen eines Asylverfahrens vorliegt. Da die Prüfung individueller Gefährdung aufwändig und zeitintensiv ist, muss die Kontaktaufnahme mit einer der beiden Organisationen bis spätestens zum 13. August durch die nominierende Einrichtung erfolgen, um einen rechtzeitigen Abschluss der Gefährdungsprüfung zu gewährleisten. Die Kontaktaufnahme durch einzelne Forschende im Zusammenhang mit einer Nominierung in der Philipp Schwartz-Initiative ist nicht vorgesehen. Nach Abschluss des Prüfverfahrens werden die Partner die Gefährdungsnachweise direkt an die Alexander von Humboldt-Stiftung übermitteln.