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Eingestellt: 20.11.18 | Besuche: 769

Bund und Länder einigen sich im Rahmen der GWK auf vier Förderpakete

Dabei handelt es sich um die Förderung von Personal an Fachhochschulen, die Förderung von Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen, die Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur und die Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und Nationalem Hochleistungsrechnen.

Für die Förderung von Personal an Fachhochschulen stehen 430 Millionen Euro zur Verfügung, die im Verhältnis 71 % Bund und 29 % Länder aufgebracht werden. Zu Beginn finanziert der Bund das Programm zu 100 %, bis zum Ende der Laufzeit wächst der Länderanteil auf 50 %.
Das Programm sieht Schwerpunktprofessuren, kooperative Promotionen, Tandemprogramme und Kooperationsplattformen vor. Zudem können Fachhochschulen für sie geeignete Instrumente entwickeln und deren Förderung beantragen.

Das bereits existierende Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen soll auf jährlich 60 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Mittel hierfür werden auch künftig in voller Höhe vom Bund getragen.
Bund und Länder wollen mit diesem Programm die Alleinstellungsmerkmale der Fachhochschulforschung schärfen, insbesondere den Wissens- und Technologietransfer durch Kooperationen mit Unternehmen und anderen Praxispartnern.

Für die Nationale Forschungsdateninfrastruktur wollen Bund und Länder bis 2028 jährlich bis zu 90 Millionen Euro bereitstellen, 90 % hiervon bringt der Bund auf, 10 % die Länder.
Mithilfe dieses Programms sollen derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem erschlossen werden.

Für Nationales Hochleistungsrechnen stellen Bund und Länder bis zu 62,5 Millionen Euro jährlich bereit, mit denen Beschaffung und Betrieb der Rechenzentren über jeweils zehn Jahre finanziert werden. Förderfähig ist auch die Aus- und Weiterbildung der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Für die Förderung von Forschungsbauten stehen mehr als 400 Millionen Euro, für Großgeräte 170 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Diese Mittel werden hälftig durch Bund und das jeweilige Bundesland gestellt.
Diese Mittel stehen bereits seit 2007 zur Verfügung, um herausragende Forschungsvorhaben mit baulichen Infrastrukturen und wissenschaftlichen Ausstattungen zu versorgen.

Mehr Informationen unter Aktuelles auf der Website der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz www.gwk-bonn.de