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Eingestellt: 07.07.22 | Besuche: 305

Diskussionsvorschlag zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Der Diskussionsvorschlag der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes plädiert für einen einheitlichen Qualifizierungszeitraum für Promotion und erster Postdoc-Phase von grundsätzlich zehn Jahren, der individuell flexibel und unterschiedlichen Fachkulturen entsprechend ausgestaltet sein kann, so eine Mitteilung der HRK. Die Vorverlagerung der Entscheidung, ob eine langfristige Beschäftigung in der Wissenschaft realistisch ist, soll frühzeitiger als bislang Planungssicherheit bieten und zugleich Generationengerechtigkeit sicherstellen, heißt es weiter.

Professorin Dr. Anja Steinbeck, Sprecherin der Mitgliedergruppe Universitäten der HRK und HRK-Vizepräsidentin, erklärt dazu: „Mit dem Papier möchte die HRK einen Diskussionsbeitrag zur geplanten Novellierung des WissZeitVG leisten. Zugleich ist den Rektorinnen und Präsidenten bewusst, dass eine Gesetzesnovellierung allein nicht genügen wird, um in einem umfassenden Sinn attraktive Beschäftigungsbedingungen sicherzustellen. Es bedarf hier zahlreicher weiterer Maßnahmen seitens der Hochschulen selbst, der Politik und der Drittmittelgeber.“

Zum Diskussionsvorschlag der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Eine Grafik zur Verdeutlichung des Diskussionsvorschlags

Zur Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz