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Eingestellt: 19.08.20 | Besuche: 316

HRK will Internationalität auch in der Corona-Krise erhalten

Aktuell wird darüber diskutiert, dass internationale Studierende nur dann ein Einreisevisum für Deutschland erhalten können, wenn sie eine Präsenzpflicht an einer deutschen Hochschule nachweisen können. In einer Mitteilung begrüßt die HRK das ungebrochene Interesse internationaler Studierender an einem Studium in Deutschland. Für eine reibungslose Einreise zum Wintersemester 2020/21 sei die Möglichkeit der zeitnahen Beantragung und Bewilligung von Visa entscheidend. Aus Sicht der HRK sei es daher sehr wichtig, Engpässe zu vermeiden und etwa in derzeit eingeschränkt tätigen deutschen Konsulaten die notwendigen Ressourcen bereitzustellen.

Prof. Dr. Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), erklärte gestern in Berlin im Hinblick auf das kommende Semester mit einer Mischung aus Präsenz- und digitaler Lehre: „In Drittstaaten ansässige internationale Studierende erhalten für das bevorstehende Wintersemester die Möglichkeit, für Studienzwecke nach Deutschland einzureisen, sofern in dem betreffenden Studiengang Präsenzanteile vorgesehen sind. Das dürfte überwiegend der Fall sein. … Wo immer ein Präsenzbetrieb derzeit im Rahmen der gebotenen Schutzmaßnahmen ermöglicht wird, muss daher sichergestellt sein, dass internationale Studierenden uneingeschränkten Zugang und entsprechende Visa erhalten.“

Alt erläuterte grundsätzlich: „Rein virtuelle Studiengänge wären nötigenfalls ohne Einreise studierbar. Aber natürlich lebt ein Studium im Ausland vom direkten Austausch und den persönlichen Begegnungen auch jenseits der Seminarräume einer Hochschule."

Zur Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz