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Eingestellt: 11.07.25

Keine Pflicht zur Entfristung von Post-Doc-Stellen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 10. Juli der Klage der Humboldt-Universität gegen die Entfristung von Post-Doc-Stellen recht gegeben. „Konkret ging es um die im Hochschulgesetz aus dem September 2021 stammende Verpflichtung der Hochschulen des Landes Berlin, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten Mitarbeitern mit Abschluss eines Arbeitsvertrags eine unbefristete Anschlussbeschäftigung zuzusagen, wenn sie ihr Qualifikationsziel erreicht haben“, schreibt die FAZ.

Das Gericht bemängelt, dass der Berliner Senat die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht beachtet habe. Außerdem sieht es durch die Vorschrift die Wissenschaftsfreiheit gefährdet, da Hochschulen nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden könnten, welche wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen sie weiterbeschäftigen wollen und welche nicht.

Zum Artikel "Karlsruhe hat entschieden: Keine Pflicht zur Entfristung von Post-Doc-Stellen"  von Heike Schmoll in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Zum Artikel "Entfristungsregel verstößt gegen Wissenschaftsfreiheit" im Spiegel