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Veranstalter: | Zentrum für Wissenschaftsmanagement Speyer | ||
Ort: | - | ||
Start: |
18.07.18
09:00
Uhr |
Ende: |
18.07.18
16:00
Uhr |
Hintergrund und Thematik
Im ersten Numerus clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 stellte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich für alle deutschen BewerberInnen mit Hochschulreife den Anspruch auf Zugang zu den staatlichen Bildungseinrichtungen fest: Bis heute gilt die Verordnung über die Grundsätze für eine einheitliche Kapazitätsermittlung und -festsetzung zur Vergabe von Studienplätzen (KapVO). Der Workshop vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen der Kapazitätsberechnung insbesondere die detaillierten Berechnungsschritte. Diskutiert werden auch aktuelle Probleme der Rechtsprechung sowie unterschiedliche länderspezifische Rahmenbedingungen.
Zielgruppe
MitarbeiterInnen in Stäben und Referaten von Universitäten und Hochschulen; auch Personen, die sich für das Themengebiet interessieren und sich einarbeiten möchten.
Inhalte
Historischer Hintergrund | Einführung in die rechtlichen Regelungen | Einführung in die mathematischen Berechnungen | Übung zu Berechnungen | Unterschiede in den Bundesländern | Fallstricke im Alltag
Termine & Orte
18. Juli 2018 - Fritz Thyssen Stiftung, Köln
Kosten
Teilnahmegebühren: 473,– Euro; zzgl. Tagungspauschale: 27,– Euro. Für TeilnehmerInnen aus Mitgliedseinrichtungen: 378,– Euro; zzgl. Tagungspauschale: 27,– Euro.* Inbegriffen sind Tagungsmaterialien. Die Tagungspauschale beinhaltet das Mittagsessen.
Ihr Ansprechpartner
Pascal Sadaune, M.A., Co-Leiter Weiterbildung , Fon: 06232 654-159, Mail: sadaune@zwm-speyer.de
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
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WS 29_Kapazitätsverordnung und -berechnung_zwm2018.pdf
166.08 KB | 22.10.17 ( )
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