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Veranstaltung
Eingestellt: 15.07.19 | Besuche: 2026

Forum Arbeitsschutz 2019 - „Back to the Roots…“ Gefährdungsbeurteilungen: kennen – erstellen – verantworten und umsetzen

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Eingestellt: 05.10.18 | Erstellt: 05.10.18 | Besuche: 3665
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In Hamburg widmet sich der Kanzler dem Arbeitsschutz

Während in allen anderen Bundesländern die Präsidenten oder Rektoren für den Arbeitsschutz verantwortlich sind, sind an den Hamburger Hochschulen die Kanzler dafür zuständig.

Von Klaus J. Scheunert, Kanzler der Technischen Universität Hamburg,
und Holger Robbert, Leiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz der Technischen
Universität Hamburg

Quellen:
Erschienen in duz Wissenschaft & Management, Ausgabe 8/2018, S. 20-25, www.wissenschaft-und-management.de
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Eingestellt: 08.12.16 | Erstellt: 01.12.16 | Besuche: 12540
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Delegation von Arbeitsschutzpflichten auf Professoren? - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine Folgen

Seit über zwei Jahrzehnten schwelt der Streit um die Zulässigkeit der Delegation von Arbeitsschutzpflichten auf Dekane und Professoren. Der Deutsche Hochschulverband hatte über drei Instanzen einen Musterprozess unterstützt. Nun hat der Streit durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. Juni 2016 (Az. 2 C 18.15) einen ersten Schlusspunkt gefunden: Eine pauschal-generalisierende Pflichtenübertragung ist laut Gericht rechtswidrig, eine Delegation unter bestimmten Voraussetzungen allerdings zulässig. Die Hürden sind jedoch hoch.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 12/16
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Eingestellt: 23.02.16 | Erstellt: 01.02.16 | Besuche: 5570
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Arbeitsschutz und Hochschulalltag - Perspektiven der Arbeitssicherheit an deutschen Hochschulen

Wie kann guter Arbeitsschutz an deutschen Hochschulen zukünftig gestaltet werden? Und welche Rolle als moderner Dienstleister übernehmen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Zusammenspiel aller Beteiligten dabei? Das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. begleitet Hochschulen, die sich diesen Fragen stellen.

Ein Beitrag von Urte Ketelhön und Ingo Holzkamm

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 2/16
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Eingestellt: 02.02.16 | Erstellt: 01.02.16 | Besuche: 6068
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Haftung und Handlungspflicht - Zur Sicherheitsverantwortung des Hochschullehrers

Viele Hochschullehrer stellen sich regelmäßig die Frage, in welchem Umfang sie selbst für die Sicherheit an ihrer Hochschule verantwortlich sind, insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes. Ein Überblick aus rechtlicher Sicht.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 2/16
Stellenangebot
Eingestellt: 08.10.14 | Besuche: 2062

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: eine/n Referenten/-in (Bergbau, Umwelttechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik)

Kontakt: Herr Larres, Telefonnummer 05323/9612-206
Ort: Clausthal-Zellerfeld
Web: http://www.lbeg.niedersachsen.de Bewerbungsfrist: 24.10.14

Das LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE sucht zu sofort

eine/n Referenten/-in (Bergbau, Umwelttechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik)

Aufgaben:

Bearbeitung von Grundsatzfragen des Umweltschutzes (Bereiche: Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Bodenschutz, Altbergbau, Umweltverträglichkeit, Wiedernutzbarmachung) sowie des Arbeitsschutzes und der Bergbautechnik:

  • Unterstützung der Bergbaureferate des LBEG; Mitarbeit bei Genehmigungen und Zulassungen
  • Erarbeitung/Überarbeitung von Bergverordnungen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen
  • Stellungnahmen an übergeordnete Ministerien zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Beantwortung von Anfragen und Beschwerden Dritter
  • Beobachtung und Transfer der rechtlichen und technischen Entwicklungen
  • Beratung der Bergbauindustrie zu Grundsatzfragen
  • Vertretung der Bergbehörde in Gremien

Anforderungsprofil:

  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemaliger höherer Dienst) für die Fachrichtung Technische Dienste (Schwerpunkt Bergbau oder vergleichbar, beispielsweise Gewerbeaufsicht) 
  • oder Abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) vorzugsweise in der Fachrichtung Bergbau, ersatzweise Umwelttechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik oder einer vergleichbaren Ingenieurwissenschaft
  • Berufserfahrung aus praktischer Genehmigungstätigkeit im Bergrecht und/oder Umweltrecht bei einer technischen Aufsichtsbehörde oder im Bergbau erwünscht
  • Fachkenntnisse im Berg- und Umweltrecht erwünscht
  • Fachkenntnisse in verschiedenen Bergbaubereichen erwünscht
  • Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und ausgeprägtes Verhandlungsgeschick
  • Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift erwünscht
  • Diversity-Kenntnisse

Dienstort ist Clausthal-Zellerfeld, die Bereitschaft zu einem Wechsel an einen anderen Dienstsitz des LBEG wird vorausgesetzt. Die Eingruppierung erfolgt je nach den individuellen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 13 oder 14 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Es handelt sich um eine unbefristete Position, die aber zunächst auf zwei Jahre befristet wird. Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A13 oder A 14 können sich auch bewerben.

Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen, Kommunikationssprache ist Deutsch. Das LBEG verfolgt zudem das Ziel der beruflichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bewerbungen von qualifizierten Frauen begrüßen wir daher besonders. Im Rahmen flexibler Arbeitszeiten bieten wir Ihnen einen verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, der auch für Teilzeitkräfte geeignet ist. Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Personalentwicklung. Das LBEG ist bestrebt, den Anteil schwerbehinderter Menschen zu erhöhen, sie werden daher bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen ohne Bewerbungsmappe bis zum 24.10.2014 unter Angabe der Stellenausschreibungsnummer L 38/14 und des Kennwortes „Grundsatzfragen“ an das

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
-Personalreferat-
Stilleweg 2, 30655 Hannover.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Nähere Hinweise zu unserer Einrichtung finden Sie im Internet unter www.lbeg.niedersachsen.de. Telefonische Auskünfte erteilt Herr Larres unter der Telefonnummer 05323/9612-206.

Das LBEG interessiert sich dafür, über welches Medium Sie Kenntnis von dieser Stellenausschreibung bekommen haben. Bitte geben Sie daher an, wo Sie auf diese Stellenausschreibung zuerst aufmerksam geworden sind.

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Eingestellt: 25.06.10 | Erstellt: 01.06.10 | Besuche: 3320
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Gefühle und kaltes Kalkül - Ursachen und Folgen von Mobbing

Nach aktuellen Schätzungen sind mehr als eine Million Menschen in Deutschland von Mobbing betroffen. Aber was genau passiert beim Mobbing? Und wie können Betroffene sich am besten schützen? Der Beitrag beschäftigt sich mit den Ursachen und Folgen von Mobbing.

Quellen:
aus Forschung & Lehre 06/10
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Eingestellt: 22.07.08 | Erstellt: 15.04.06 | Besuche: 7387
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Verantwortung für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Hochschulbereich

Auch Hochschulen haben eine Verantwortung im Arbeitsschutz. Das bedeutet: Verantwortung für Gesundheit und Leben anderer Menschen zu haben. In einer komplexen Institution wie einer Hochschule sind eine Vielzahl von Fragen, Problemkreisen und Vorschriften dafür relevant. Welchen Anforderungen bestehen? Wie sind die Aufgaben zwischen Hochschulleitung, Fachbereich und Hochschullehrer verteilt? Muss ich mich straf- oder zivilrechtlich verantworten? In dieser Präsentation bietet Friedrich Stratmann einen Überblick.

Quellen:
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