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Eingestellt: 05.02.21 | Besuche: 751

Aktuelle Entwicklungen im Hochschulrecht

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Eingestellt: 20.11.20 | Besuche: 1998

Lehrgang für Persönliche ReferentInnen

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Eingestellt: 20.01.20 | Besuche: 2057

Lehrgang für Persönliche ReferentInnen

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Eingestellt: 29.11.18 | Besuche: 3241

Workshop: Hochschulrecht und Hochschulorganisation

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Eingestellt: 09.07.18 | Erstellt: 01.07.18 | Besuche: 7447
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Privilegierung zu wissenschaftlichen Zwecken - Die Datenschutz-Grundverordnung in Forschung und Lehre

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat in Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft für viel Wirbel und Verunsicherung gesorgt. Welche Folgen hat sie für die Hochschulen, welche für den einzelnen Wissenschaftler? Einige Hinweise aus rechtswissenschaftlicher Sicht.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 7/18
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Stellenangebot
Eingestellt: 19.05.17 | Besuche: 2414

UAS Frankfurt: Mitarbeiter/in der Studiengangsentwicklung mit dem Schwerpunkt Prüfungswesen - Kennziffer 39/2017

Kontakt: Rita Miglietta
Ort: 60318 Frankfurt
Web: https://www.frankfurt-university.de/aktuelles/stellenangebote-der-fra-uas.html Bewerbungsfrist: 14.06.17

 

Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) - mit über 14.000 Studierenden und etwa 950 Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und zentralen Serviceeinheiten - liegt gut erreichbar mitten im Zentrum der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main.

Für das Aufgabengebiet Weiterentwicklung der Studiengänge im Rahmen der
Studienstrukturreformen
suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin in Vollzeit
unbefristet eine/n

Mitarbeiter/in der Studiengangsentwicklung
mit dem Schwerpunkt Prüfungswesen
Kennziffer 39/2017

Sie unterstützen die Fachbereiche, die Fachabteilungen und die Hochschulleitung
bei der Konzeptionierung und Weiterentwicklung von Studiengängen und deren Prüfungsordnungen.
Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Funktion liegt in der Beratung der
Fachbereiche in allen Fragen zu Prüfungsangelegenheiten. Eine kollegiale Vertretung aller Aufgaben
im Rahmen des Bologna-Prozesses wird erwartet.

Ihre Aufgaben:
Unterstützung und Beratung der Fachbereiche bei der Konzeptionierung von
zukunftsorientierten Studienangeboten, insbesondere im Hinblick auf Prüfungsrecht,
Prüfungsbelastungen und Prüfungsformen;
Begleitung bei der Entwicklung von Prüfungskonzepten in Akkreditierungs- und
Re-Akkreditierungsverfahren sowie in den Verfahren zur Errichtung von Studiengängen;
Beratung und Erstellung von Prüfungsordnungen für Fachbereiche, Fachabteilungen und
Hochschulleitung unter Berücksichtigung zugrundeliegender rechtlicher Vorgaben,
hochschulinterner Leitlinien und Akkreditierungsvorgaben und Monitoring dieser Vorgaben;
Beratung der Fachbereiche zum Prüfungswesen von Studiengängen unter Berücksichtigung
moderner hochschuldidaktischer und curricularer Erkenntnisse;
Erstellung prüfungsrechtlich relevanter Ratgeber, Handreichungen und Informationsschriften für
Lehrende und Studierende;
Vertretung im Bereich Studienstrukturreform.

Ihr Profil:
Abgeschlossenes Studium (Diplom, Master oder Staatsexamen) mit nachgewiesenen Kenntnissen
einschlägiger Prüfungs- und Verwaltungsvorschriften,
Berufserfahrungen im Hochschulbereich, bevorzugt im Zusammenhang mit
Studiengangsentwicklungen, Akkreditierungen, Qualitätsmanagement (z.B. Evaluationen)
und/oder in der Hochschuldidaktik;
gute Kenntnisse von Hochschulstrukturen und Hochschulprozessen;
wünschenswert sind einschlägige Erfahrungen mit den Rahmenvorgaben und
Anforderungen des Bologna-Prozesses;
Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit;
ausgeprägte Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken;
Befähigung zum selbstständigen Arbeiten; Kreativität;
Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen;
Fähigkeit, Verhandlungen ergebnisorientiert zu führen;
sehr gute Beratungskompetenz; Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick,
Eigenmotivation und Belastbarkeit;
verbindliches, sicheres und gewandtes Auftreten und hohe Sozialkompetenz;
sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift auch in englischer Sprache;
sicher im Umgang mit MS-Office Anwendungen.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe E 13 TV-Hessen.

Die Hochschule tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Menschen mit
Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. An der
Frankfurt UAS besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Als Trägerin des
Zertifikats „Familiengerechte Hochschule“ berücksichtigt die Hochschule Ihre individuelle familiäre
Situation bei der Gestaltung Ihrer Arbeitszeit.

Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen sind bis zum 14.06.2017 unter Angabe
der Kennziffer und des Stellenportals auf dem Postweg erbeten an die

Frankfurt University of Applied Sciences,
Leitung Personal und Organisation, Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt.

www.frankfurt-university.de

 

 

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Eingestellt: 31.03.17 | Erstellt: 01.03.17 | Besuche: 4814
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Wissenschaftsfreiheit als verteilte Verantwortung - Die grundgesetzliche Perspektive

Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut, aber auch ein fragiles Unternehmen. Soll das „Abenteuer Wissenschaft“ (Baer) gelingen, braucht sie Rahmenbedingungen und verteilte Verantwortung. Was also kennzeichnet freie Forschung? Welche Anforderungen stellt sie an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler? Was bedeutet Hochschulautonomie? Wie kann – und muss - Wissenschaftsfreiheit institutionell gesichert werden? Eine Aufschlüsselung in sechs Prinzipien.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 03/17
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Eingestellt: 15.07.16 | Erstellt: 01.07.16 | Besuche: 4525
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Schlussakt in Brandenburg - Zur verfassungsgerichtlichen Öffnung des Weges für Hochschulfusionen

Am Beispiel der neu gegründeten Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und ihrer Rechtsprechung lässt sich gut ablesen, wie es um die Rechte und Interessen der Universitäten und ihrer Professoren steht, die mit Fachhochschulen fusioniert werden sollen.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 7/16
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Eingestellt: 11.01.16 | Erstellt: 01.01.16 | Besuche: 5346
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„Shitstorms“ gegen Professoren - Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Soziale Medien und Blogs werden zunehmend als Plattform für verbale Angriffe, für sogenannte „Shitstorms“ gegen Hochschullehrer genutzt. Diese können reputations- und existenzschädigenden Charakter haben. Die Betroffenen stehen solchen Aktionen ohnmächtig gegenüber. Wie hat sich in solchen Fällen der Dienstherr, der Dienstvorgesetzte zu verhalten? Eine rechtliche Analyse.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 1/16
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Eingestellt: 12.10.15 | Erstellt: 01.10.15 | Besuche: 5086
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Verpflichtung zu fremdsprachiger Lehre? Neue Herausforderungen für die Lehrenden in der internationalisierten Hochschule

An deutschen Universitäten studieren immer mehr Studenten aus dem Ausland, und in vielen Fächern ist Englisch die wichtigste Wissenschaftssprache. Einige Universitäten bieten deshalb komplette Studiengänge in englischer Sprache an. Sind die Hochschullehrer verpflichtet, in englischer Sprache zu lehren?

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 10/15

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