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Eingestellt: 14.03.24 | Besuche: 142

Europäisches Parlament beschließt KI-Gesetz

Das KI-Gesetz regelt unter anderem Urheberschafts- und Diskriminierungsfragen. Es muss demnach künftig klar gekennzeichnet werden, wenn Texte, Bilder oder Videos im Netz und auf Social-Media-Plattformen auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Außerdem dürfen KI-Systeme laut Gesetz die Menschen nicht nach Kriterien wie politische und religiöse Ansichten, sexuelle Orientierung oder Hautfarbe in Gruppen einteilen.

Die Verwendung von KI ist weitverbreitet und nimmt ständig zu. Obwohl Künstliche Intelligenz oft nützlich ist, birgt sie auch potenzielle Gefahren. Die Europäische Kommission betont, dass, obwohl die meisten KI-Systeme keine großen Risiken darstellen, es wichtig ist, Regulierungen zu schaffen, um alle möglichen Gefahren einzudämmen.
Besondere Risiken sieht die Kommission bei biometrischen Überwachungen und bei persönlichen Entscheidungen, die von KI-Systemen unterstützt werden, beispielsweise im Bereich der Strafverfolgung, Bildung und Erziehung. 

Das Gesetz soll für alle gelten, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, teilte die Kommission weiter mit.

Zum zeitlichen Horizont: Mit der Zustimmung des Parlaments am 13. März kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.
Für die Mitgliedstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme außer Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein. Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

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