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Kontakt: | Herr Professor Dr. Reinhold R. Grimm | ||
Ort: | 04109 Leipzig | ||
Web: | http://www.uni-leipzig.de | Bewerbungsfrist: | 30.04.15 |
An der Universität Leipzig ist zum 1. März 2016 die Stelle
der Rektorin / des Rektors
zu besetzen.
Die 1409 gegründete Universität Leipzig ist eine in Forschung und Lehre starke, große Universität mit einem DFG-Forschungszentrum (gemeinsam mit den Universitäten Halle-Wittenberg und Jena) sowie Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und Forschergruppen mit einem erheblichen Drittmittelaufkommen. Mit ihren 14 Fakultäten bietet sie in Forschung und Lehre einen breiten Fächerkanon von den Geistes- und Kulturwissenschaften über die Sozial- und Naturwissenschaften bis zur Medizin und Veterinärmedizin. Sie ist vernetzt mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren. Mit derzeit mehr als 28.000 Studierenden und über 3.800 Mitarbeitern, darunter über 410 Professorinnen und Professoren, und ihren weitreichenden internationalen Beziehungen prägt sie den Wissenschaftsstandort Leipzig.
Die Universität Leipzig sucht eine wissenschaftlich ausgewiesene, führungsstarke Persönlichkeit von hoher Reputation mit einschlägiger Leitungserfahrung und Vernetzung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich, die das Profil der Universität schärft und ihre nationale und internationale Sichtbarkeit weiter ausbaut. Zur Rektorin / zum Rektor kann gewählt werden, wer einer Hochschule als Professor angehört, eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass er den Aufgaben des Amtes gerecht wird (§ 82 Abs. 3 SächsHSFG).
Die Rektorin / der Rektor vertritt die Universität nach außen. Stellung, Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (insbes. § 82). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Rektorin / der Rektor wird vom erweiterten Senat gewählt und von dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bestellt. Die Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe W3 mit Funktions- und Leistungsbezügen, die der herausgehobenen Stellung des Amtes entsprechen.
Die Bewerbungen müssen aussagekräftige Unterlagen hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen enthalten. Ergänzend sind Vorstellungen über das Amtsverständnis als Rektorin / Rektor sowie über die weitere Entwicklung der Universität Leipzig beizufügen. Eine der Bedeutung der Universität und des Amtes gemäße Präsenz der künftigen Stelleninhaberin / des künftigen Stelleninhabers in Leipzig wird vorausgesetzt. Die amtierende Rektorin hat in Aussicht gestellt, sich gemäß § 82 Abs. 7 SächsHSFG für eine zweite Amtszeit zu bewerben.
Die Universität Leipzig strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei Leitungspositionen an und bittet deshalb insbesondere qualifizierte Frauen um ihre Bewerbung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen bis zum 30. April 2015 an:
Herrn Professor Dr. Reinhold R. Grimm
Vorsitzender des Hochschulrates der Universität Leipzig
Geschäftsstelle Hochschulrat
Goethestr. 6
04109 Leipzig
Weitere Informationen über die Universität finden Sie im Internet unter www.uni-leipzig.de
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