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Neuigkeit
Eingestellt: 01.03.21

Meinungs- und Lehrfreiheit – Was müssen Hochschulen aushalten? Online Tagung am 24.06.2021

Der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts wird am 24. Juni das Thema Äußerungsfreiheit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Rahmen einer eintägigen, digitalen Tagung rechtlich und wissenschaftspolitisch vertiefen - anknüpfend an den 14. Deutschen Hochschulrechtstag im Jahr 2019, der sich in Bonn insbesondere unter verfassungs- und dienstrechtlichen Gesichtspunkten mit dem Thema befasst hatte.

Auf drei Vorträge soll eine prominent besetzte Podiumsdiskussion folgen. Im ersten Vortrag wird Prof. Dr. Bernhard Kempen der Frage nachgehen, welche Anforderungen das Verfassungsrecht an die freie Rede und den Diskurs in einer Hochschule stellt.
Im Anschluss daran wird Prof. Dr. Birgitta Wolff beleuchten, mit welchem Krisenmanagement eine Hochschulleitung konkreten Vorgängen in der Hochschule begegnen kann.
Und Prof. Dr. Max-Emanuel Geis wird in seinem Vortrag aufzeigen, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einer Hochschulleitung im Einzelnen zur Verfügung stehen, um in der Hochschule der Meinungs- und Lehrfreiheit Geltung zu verschaffen.
Bereits jeweils im Anschluss an die Vorträge steht Zeit für Fragen zur Verfügung.
Beendet werden soll die Veranstaltung schließlich mit einer längeren Podiumsdiskussion mit Beteiligung der TagungsteilnehmerInnen unter Leitung von Heike Schmoll; auf dem Podium werden sitzen: Prof. Dr. Birgitta Wolff, Prof. Dr. Jörg Baberowski, Prof. Dr. Andreas Fisahn und Dr. Oliver Grundei.

Die Tagung richtet sich nicht nur an Mitglieder der Präsidien, Rektorate und Dekanate der Hochschulen, die mit Blick auf die Sicherstellung der Lehr-und Meinungsfreiheit in einer besonderen Verantwortung stehen. Vielmehr sind auch diejenigen angesprochen, die in den Hochschulen Funktionen zur Beratung und Unterstützung der Hochschulleitungsorgane ausüben und konkrete Maßnahmen umzusetzen haben, sowie Vertreter aller Gruppen in den Hochschulen und Ministerien, die durch ihre Mitwirkung und Einflussnahme die in Rede stehenden Freiheitsbereiche mit sichern sollen.

Die Tagung ist am 24. Juni von 10:00 bis 15:30 Uhr angesetzt. Als Teilnehmerbeitrag werden € 200,- bzw. € 150,- für Vereinsmitglieder erhoben. Anmeldungen sind bis zum Tag der Online-Tagung möglich.

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