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Neuigkeit
Eingestellt: 21.09.20 | Besuche: 815

WissZeitVG: Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen verlängert um weitere sechs Monate

Der Bundesrat hat der WissZeitVG -Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung in seiner Sitzung am 18.09.2020 zugestimmt. Bereits im Mai 2020 war das WissZeitVG aus Anlass der COVID-19-Pandemie angepasst und die gesetzliche Höchstbefristungsgrenze verlängert worden. Der Befristungsrahmen für Beschäftigungsverhältnisse nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, verlängert sich dadurch um sechs Monate.

Zur Pressemitteilung des BMBF