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Neuigkeit
Eingestellt: 18.11.22 | Besuche: 245

Geplante Neuregelung des Umsatzsteuerrechts für Hochschulen verschoben

Die Neuregelung sieht vor, dass öffentliche Einrichtungen, wenn sie wie Unternehmen handeln, auch wie Unternehmen behandelt werden müssen. Zum Beispiel wäre das Berliner Modell von gemeinsamen Doppelberufungen zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen damit umsatzsteuerpflichtig.

Nun wird die Neuregelung ein weiteres Mal verschoben. Bettina Stark-Watzinger (FDP) schrieb in einem Brief an die Spitzen der deutschen Hochschulen und Forschungsorganisationen: „Ich freue mich sehr Ihnen mitteilen zu können, dass die Übergangsfrist bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bis Ende 2024 verlängert werden soll.“ Aber: „Mir ist bewusst, dass die Verlängerung der Übergangsfrist erst einmal nur eine temporäre Entlastung für einen Teil des Wissenschaftsbereichs bedeutet.“ Stark-Watzinger will sich demnach dafür einsetzen, dass die Belastungen auch nach Ende der Übergangsfrist möglichst gering ausfallen.

Zum Blog von Jan-Martin Wiarda