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In den Anträgen auf Forschungsförderung können ab März 2023 narrative und tabellarische Angaben gemacht und zudem die Rahmenbedingungen der Forschungssituation beschrieben werden. Das Ziel: WissenschaftlerInnen sollen aufgrund ihrer individuellen Leistung und ihres akademischen Werdegangs bewertet werden. Die Chancengerechtigkeit soll so verbessert werden. Quantitative Bewertungskriterien werden damit laut DFG künftig weniger stark gewichtet.
Neben obligatorisch abgefragten Informationen, anhand derer die DFG die Antragsberechtigung prüfe, können Bewerberinnen und Bewerber demnach etwa auch auf zusätzliche "Dienste an der Wissenschaft" wie Gremientätigkeiten oder besondere Lebensumstände wie "Karrierepausen" oder Zusatzbelastungen eingehen. So könne der jeweilige Lebens- und Karriereabschnitt der sich bewerbenden Person stärker berücksichtigt und die wissenschaftliche Leistung zu ihren Gunsten bewertet werden. Gutachterinnen und Gutachter seien angewiesen, diese Leistung im Kontext des individuellen Lebenslaufs und des Karrierestadiums des Antragstellers oder der Antragstellerin zu sehen.
Zur Aufwertung inhaltlich-qualitativer Kriterien gehört es laut DFG auch, alle wissenschaftlichen Publikationsformen gleichwertig zu würdigen. Neben Angaben in den klassischen Publikationsformaten (Fachaufsätze in Peer Review-Zeitschriften, Buchpublikationen und peer-reviewte Beiträge zu Konferenzen und Sammelbänden) könnten nun auch weitere Formen berücksichtigt werden, in denen Ergebnisse veröffentlicht wurden, beispielsweise Artikel auf Preprint-Servern, Datensätze oder Softwarepakete. Angaben zu quantitativen Metriken wie Impact-Faktoren und h-Indizes im Lebenslauf oder Antrag würden bei der Begutachtung nicht länger berücksichtigt.