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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will unter Kautelen die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Begutachtung von Förderanträgen ermöglichen. Bereits 2023 hatte die Förderorganisation festgelegt, dass KI bei der Ausarbeitung von Förderanträgen genutzt werden kann, solange dies offengelegt wird.
An vier Voraussetzungen will die DFG nunmehr die Ausweitung des Einsatzes von KI-Tools auch in der Begutachtung knüpfen. Die Verarbeitung vertraulicher Antragsinhalte soll demnach nur zulässig sein, wenn die „Antragsinhalte von den Anbietern des KI-Systems nicht dauerhaft und über den konkreten Einsatzzweck hinaus gespeichert werden". Die Gutachterinnen und Gutachter sollen ebenfalls verpflichtet werden, die Nutzung von KI unter Nennung der spezifischen Einsatzzwecke offenzulegen. Ferner wird eine kritische Prüfung aller KI-generierten Inhalte erwartet und eine unreflektierte Übernahme von Inhalten untersagt. Schließlich soll die inhaltliche Verantwortung für die Gutachten vollständig bei den Gutachterinnen und Gutachtern verbleiben.
