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Eingestellt: 17.04.26

KI-Nutzung in der Begutachtung bei der DFG seit 16. April grundsätzlich möglich

Die DFG hatte im März eine neue Position bezogen bezüglich der Verwendung von KI in Begutachtungsverfahren. Sie begründete das mit einer zu erwartenden Effizienzsteigerung und definierte entsprechende Leitlinien für das Verfahren. Diese sind gestern in Kraft getreten.

„Die Leitlinie erlaubt die KI-Nutzung in unterstützender Form und unter den Prinzipien Vertraulichkeit, Transparenz, Qualitätssicherung und Verantwortung. Die menschliche Analyse, wissenschaftliche Einordnung und Empfehlung sollen weiterhin Kernbestandteil der Begutachtung darstellen“, zitiert Forschung & Lehre die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Regeln sind laut der DFG technische Anpassungen in ihrem Antragsbearbeitungssystem elan-Portal notwendig. Nutzerinnen und Nutzer müssen demnach bei ihrer ersten Anmeldung nach dem Inkrafttreten sowohl der Leitlinie als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen der KI-Nutzung aktiv zustimmen. Gutachterinnen und Gutachter müssten zudem versichern, dass sie für den Fall des Einsatzes von KI in der Begutachtung über dafür ausreichende KI-Kompetenzen verfügen – dazu gehörten ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweisen von KI-Systemen und ein Bewusstsein für ihre Schwächen, etwa durch die Trainingsdaten verursachte Vorurteile oder Halluzinationen, also inhaltlich falsche Aussagen. Antragstellende müssten der leitlinienkonformen Verarbeitung ihrer Antragsinhalte in KI-Systemen zustimmen.

Die nun geltende Leitlinie ist eine Neubewertung der DFG. Im September 2023 hatte die Organisation in einer Stellungnahme die Nutzung von KI in Begutachtungsverfahren zunächst ausgeschlossen. In einem im März 2026 veröffentlichten Whitepaper erläutert sie die Neubewertung zwischen 2023 und 2025.

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