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Eingestellt: 07.06.23 | Besuche: 456

Novellierung des WissZeitVG - Referentenentwurf des BMBF

Nach dem Fehlstart war das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) mit Spannung erwartet worden. Doch herausgekommen ist nur ein Referentenentwurf, wie Bettina Stark-Watzinger jetzt einräumen musste. Das neue Gesetz wird später kommen.

Dabei hatte man sich ins Zeug gelegt und zwei Dutzend Vertreter:innen aus Hochschulen, Gewerkschaften und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ins Ministerium eingeladen und die von Staatssekretär Jens Brandenburg geleitete Veranstaltung sogar live im Netz übertragen.

Die Positionen lagen weit auseinander, auch wenn man sich im Laufe der Gespräche angenähert habe. Doch es geht um mehr. Der Spiegel zitiert Stark-Watzinger: "Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz schafft keine Dauerstellen und etabliert keine moderne Führungskultur in den Hochschulen."

Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:

  1. Für die PostDoc-Phase sieht der Entwurf ein 4+2-Modell vor, das heißt nach vier Jahren mit einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine weitere Befristung nur möglich, wenn die Forscher:innen im Anschluss eine entfristete Stelle erhalten.
  2. Erstverträge sollen zukünftig mindestens drei Jahre dauern, das soll Doktorand:innen mehr Planbarkeit geben.
  3. Arbeitsverträge für studentische Hilfskräfte sollen mindestens ein Jahr und höchstens acht Jahre laufen.

 

Die Reaktionen reichen von Lob (FDP) bis zu Entsetzen (#ichbinhanna).

Zum Artikel im Spiegel

Zu den FAQ zum Referentenentwurf auf der BMBF-Website

Kommentar von Anna-Lena Scholz in ZEIT Campus