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Eingestellt: 29.07.26

Referentenentwurf zur BAföG-Reform sieht höhere Sätze, aber auch eine strikte Altersgrenze vor

Laut dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt soll der BAföG-Grundbedarf zum August 2027 von 475 auf 503 Euro und zum April 2029 auf 563 Euro erhöht werden. Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende soll ab April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Die Freibeträge der Eltern sollen ab August 2028 jährlich um 1,5 Prozent angehoben werden.

Für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, soll die Wohnkostenpauschale zunächst auf 41 Euro sinken und 2029 vollständig entfallen. Dadurch blieben ihnen trotz der Erhöhung des Grundbedarfs 2029 monatlich nur 29 Euro mehr. Das Deutsche Studierendenwerk und die Grünen kritisieren, dass davon vor allem einkommensschwache Familien betroffen seien.

Zudem sollen die bisherigen Ausnahmen von der Altersgrenze entfallen. Wer eine Ausbildung oder ein Studium mit 45 Jahren oder später beginnt, hätte dann grundsätzlich keinen BAföG-Anspruch mehr, auch nicht nach dem zweiten Bildungsweg, nach längerer Kindererziehung oder beim unmittelbaren Übergang vom Bachelor in den Master. Nach Angaben des Ministeriums betrifft dies weniger als 0,2 Prozent der Geförderten, entsprechend etwa 1.000 Personen.

Zum Artikel "Referentenentwurf sieht strikte Altersgrenze vor" in Forschung & Lehre