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Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts könnte weitreichende Folgen für die Hochschullehre in Deutschland haben. Sollte das Urteil für Honorarkräfte an Musikschulen künftig auch auf Lehrbeauftragte an Hochschulen angewendet werden, müssten viele von ihnen als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten. Ein neuer CHECK des CHE Centrum für Hochschulentwicklung zeigt, welche Rolle Lehrbeauftragte im Hochschulsystem spielen – und welche Auswirkungen ohne rechtliche Klarstellung drohen könnten.
Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts stellte 2022 klar, dass Honorarlehrkräfte je nach tatsächlicher Ausgestaltung ihrer Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelten können – auch wenn der Vertrag sie als „selbstständig“ bezeichnet. Entscheidend ist dabei vor allem, ob sie in die Organisation des Trägers eingegliedert sind und kein echtes unternehmerisches Risiko tragen, wodurch dann Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden.
Sollten Lehrbeauftragte an Hochschulen künftig regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen, könnten die Personalkosten für Hochschulen deutlich steigen – ohne dass zusätzliche Lehrkapazität entsteht. Aktuell liegen die Honorare im Bundesdurchschnitt meist zwischen etwa 24 und 80 Euro pro Stunde; durch Sozialabgaben würden die Kosten für Hochschulen um etwa ein Viertel steigen. Zudem erhöht sich der Verwaltungsaufwand, sowohl durch die notwendigen Prüfungen der Fälle als auch durch die Abläufe einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Besonders stark betroffen wären Hochschulen mit vielen Lehrbeauftragten. Gerade an Musikhochschulen übernehmen Lehrbeauftragte einen großen Teil der Lehre, weil dort viele aktive Musikerinnen und Musiker sowie andere Praktiker aus dem Kulturbereich unterrichten. Wenn diese Lehrenden wegfallen oder ihre Beschäftigung deutlich teurer und bürokratischer wird, könnten praxisorientierte Studienangebote erheblich eingeschränkt werden.
„Die Stoßrichtung des Urteils ist nachvollziehbar – es will Scheinselbstständigkeit verhindern und soziale Absicherung stärken“, sagt Frank Ziegele, Geschäftsführer des CHE Centrum für Hochschulentwicklung. „Doch wer das Urteil mechanisch auf Hochschulen überträgt, übersieht zentrale Unterschiede. Lehrbeauftragte, die abspringen, deutliche Mehrkosten und jede Menge unnötige Bürokratie rollen auf die Hochschulen zu, wenn das Herrenberg-Urteil ab 2028 umgesetzt wird, ohne auf die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs Rücksicht zu nehmen“, warnt Ziegele.
Derzeit gilt eine Übergangsregelung, die den Hochschulen Zeit gibt, ihre Modelle anzupassen. Sie soll nach aktuellem Stand bis Ende 2027 verlängert werden. Ohne eine spezifische Regelung für Hochschulen würden danach wieder Einzelfallprüfungen entscheiden, ob Lehrbeauftragte als selbstständig oder abhängig beschäftigt gelten.
Nicole Münnich, seit 2024 Kanzlerin der Frankfurt University of Applied Sciences, sieht die aktuelle verfahrene Lage als Ergebnis eines politischen Versäumnisses und fordert eine schnelle bundesgesetzliche Lösung. Das Problem sei nicht neu, sei aber von der Politik zu lange ignoriert worden, obwohl die Konsequenzen absehbar seien. Dazu kommt, dass die Länder wegen der Zuständigkeit des Sozialrechts nicht eigenständig handeln können.
Laut Münnich sind Lehrbeauftragte für die Praxisnähe der Lehre unverzichtbar. Ihr Wegfall würde das Profil ganzer Hochschultypen verändern. Gleichzeitig kritisiert sie die strukturelle Abhängigkeit von prekären Beschäftigungsformen, die nun rechtlich ins Wanken gerate.
Ohne Eingreifen des Bundes drohe ein Systembruch, und viel Zeit bleibt nicht: "Der Ball liegt beim BMAS. Viel Zeit bleibt trotz Verlängerung der Übergangsregelung nicht. Die Hochschulen brauchen bis zum Frühjahr 2027 Planungssicherheit, um die Lehre für das Wintersemester 2026/27 organisieren zu können."
