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Eingetragen: 12.07.13 | Besuche: 14012

Stadt Mannheim

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Organisatorische Struktur der Stadtverwaltung Mannheim

Die Stadtverwaltung Mannheim gliedert sich in insgesamt sechs Dezernate (Dezernat des Oberbürgermeisters und Dezernate I-V). Der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung und ist gleichzeitig Vorsitzender des Gemeinderates, außerdem leitet er ein eigenes Dezernat. Vertreten wird der Oberbürgermeister durch den Ersten Bürgermeister, der ebenfalls ein Dezernat leitet. Auch den restlichen Dezernaten stehen Dezernenten vor. Inhaltlich definieren sich die Dezernate durch die jeweiligen Geschäftskreise. Die Dezernate wiederum bestehen aus Fachbereichen bzw. Ämtern. Desweiteren sind den Dezernaten die Eigenbetriebe zugeordnet, beim Oberbürgermeister sind zudem noch Stabsstellen ausgewiesen.

 

Auf die sechs Dezernate der Mannheimer Stadtverwaltung verteilen sich insgesamt 28 Fachbereiche, 4 Ämter und 6 Eigenbetriebe. Hinzu kommen zahlreiche Beteiligungen.

Diese genannten Organisationseinheiten definieren sich wie folgt:

  • Fachbereich: Organisationseinheit mit einem möglichst in sich abgeschlossenem Geschäftsbereich, d.h. mit Ergebnisverantwortung für bestimmte Zielgruppen und Produktbereiche. Ein Fachbereich wird idealerweise so gebildet, dass die Geschäftsprozesse zur Leistungserbringung möglichst innerhalb des Fachbereiches laufen, was zu einer objektorientierten Ausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation führt und Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten soweit wie möglich vermeidet. Die Größe des Fachbereiches ist so angelegt, dass er hinsichtlich seiner Fach- und Ressourcenverantwortung groß genug ist, um sich selbst auch bei veränderten internen oder externen Anforderungen selbstständig anpassen zu können.  
  • Amt : „Klassische“ Organisationsform in der öffentlichen Verwaltung. Ämter sind in der Regel kleiner als Fachbereiche und haben oftmals eine weniger prozess- bzw. produktorientierte Struktur.  
  • Eigenbetrieb: Nach dem Eigenbetriebsgesetz können Gemeinden und Landkreise ihre wirtschaftliche Unternehmen oder sonstige Unternehmen und Einrichtungen, die ganz oder zum Teil aus Entgelten gedeckt werden, als Eigenbetriebe führen. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen geführt (d.h. außerhalb des Haushaltsplanes der Gemeinde/des Landkreises) Besondere Merkmale sind die finanzwirtschaftliche (Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Jahresabschluss) und organisatorische Selbstständigkeit. Handlungsgrundlage für einen Eigenbetrieb ist die Betriebssatzung; Organe sind die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der (Ober-)Bürgermeister.  
  • Stabsstellen: Sind Einzelpersonen oder kleinere Teams, die außerhalb der Linienorganisation stehen und einer Leitungsfunktion (z.B. Oberbürgermeister) direkt unterstellt sind. Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Zuarbeit dieser übergeordneten Führungskraft, in der Regel ohne eigene Entscheidungsbefugnis.

 

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