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Eingestellt: 06.03.14 | Erstellt: 01.02.14
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Drittmittelforschung zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit - Bedingungen und Schranken eines Wahlrechts

Die Drittmittelforschung gehört prinzipiell zu den hauptamtlichen Aufgaben von Hochschullehrern. Allerdings steht ihnen grundsätzlich ein Wahlrecht dahingehend zu, ob eine von Dritten finanzierte Forschungstätigkeit statt im Hauptamt in Nebentätigkeit durch geführt wird. Dabei ist allerdings auf eine klare Trennung von Hauptamt und Neben tätigkeit zu achten.

Quellen:
Erschienen in: Forschung und Lehre 2/14
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Dr. jur. Martin Hellfeier
Deutscher Hochschulverband (DHV)

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