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Bei einer Professurvertretung übernehmen ausgewählte Personen übergangsweise die Aufgaben, die mit dieser Professur verbunden sind. Dies kann bis zur endgültigen Besetzung der Hochschullehrerstelle geschehen. Wie ist die Rechtsstellung dieser Vertreterinnen und Vertreter und wie ist diese in den einzelnen Bundesländern geregelt?
Zekiye Öztürk ist Justitiarin im Deutschen Hochschulverband und DHV-Landesgeschäftsführerin Schleswig-Holstein.
Quellen: