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Eingestellt: 23.09.13 | Erstellt: 15.08.13
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Höchstaltersgrenze unzulässig. Über eine Einstellungs- und Verbeamtungspraxis in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können die Hochschulen über 45 Jahre alte Professoren nur einstellen, wenn sie einen Ausgleichsbetrag an das Land entrichten. Ist das vor dem Hintergrund des Antidiskriminierungsrechts
zulässig?

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 9/2013
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Prof. Dr. Rolf Wank
Ruhr-Universität Bochum

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