Kontakt: | - | ||
Ort: | 49377 Vechta | ||
Web: | - | Bewerbungsfrist: | 12.01.25 |
Als größte Bildungseinrichtung im Oldenburger Münsterland historisch und regional verankert ist die Universität Vechta heute international und zukunftsorientiert ausgerichtet: Rund 4.100 Studierende und mehr als 500 Beschäftigte forschen, lehren, arbeiten und studieren an der modernen Campusuniversität im Herzen Niedersachsens.
Im Dezernat 3 Studentische und Akademische Angelegenheiten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Abteilungsleitung Akademisches Prüfungsamt und Immatrikulationsamt
Entgeltgruppe 11 TV-L, Vollzeitbeschäftigung
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet, wenn sie insgesamt in Vollzeit (insg. 39,8 Std./Woche) besetzt wird. Teilen Sie uns gern in Ihrer Bewerbung Ihre gewünschte wöchentliche Stundenzahl mit.
Falls Sie bereits über einen Beamtenstatus verfügen, ist eine Übernahme als Beamter*in grundsätzlich denkbar
Ihr Aufgabengebiet
Sie leiten das Akademische Prüfungs- und das Immatrikulationsamt mit zurzeit jeweils sieben Mitarbeiter*innen und tragen die fachliche und personelle Verantwortung für alle Aufgaben und Prozesse der beiden Ämter. Ihr Bereich umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Wir bieten Ihnen
Ihr Profil
Idealerweise bringen Sie zudem bereits Erfahrungen mit Personalführung (möglichst in der Hochschulverwaltung), mit Projekt- oder Change-Management und mit Systemen der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (z.B. HIS/HISinOne) mit.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die stellvertretende Dezernentin, Frau Dr. Ann Kristin Schmitt-Grawe, zur Verfügung (E‑Mail: dezernat.drei@uni-vechta.de). Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf und Zeugnissen unter Angabe der Kennziffer 24/89/Dez3 per E-Mail (zusammengefasst in einer einzelnen PDF-Datei) bis zum 12. Januar 2025 an:
Präsidium der Universität Vechta
bewerbung@uni-vechta.de
Die Universität Vechta schätzt und fördert die Vielfalt der Menschen an der Universität und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit ein. Dieses Selbstverständnis ist maßgebend für alle Auswahlverfahren. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.