
| Kontakt: | fzipfel@uni-mainz.de | ||
| Ort: | Mainz | ||
| Web: | - | Bewerbungsfrist: | 29.05.26 |
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) gehört zu den großen Universitäten in Deutschland. In der Wissenschaftsregion Rhein-Main entfaltet sie ihre Leistungsstärke, Innovationskraft und Dynamik. Als Volluniversität ermöglicht die JGU ein Fachgrenzen überschreitendes Lehren und Lernen und eröffnet großes Potenzial für international renommierte, interdisziplinäre Forschung. Fast all ihre Einrichtungen vereint die JGU auf einem innenstadtnahen Campus – ein Ort lebendiger akademischer Kultur für Forschende, Lehrende und Studierende aus allen Kontinenten.
Am Gutenberg-Institut für Weltliteratur und schriftorientierte Medien des Fachbereichs Philosophie und Philologie (FB 05) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist in der Abteilung Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (AVL/Komparatistik) zum WS 2026/27 die Stelle einer Akademischen Rätin/eines Akademischen Rats (m/w/d) als Lehrkraft für besondere Aufgaben in Vollzeit (100%) zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
Der für die Stelle zentrale Bereich der Lehre umfasst Lehrveranstaltungen im Rahmen des BA „Literaturwissenschaft/Komparatistik: Literatur in internationaler und transmedialer Perspektive“ und des MA „Komparatistik: Welt | Literatur | Medien“ in einem Gesamtumfang von (regulär) 16 SWS/Semester (inkl. Abnahme von Prüfungen und Betreuung von Abschlussarbeiten im BA und MA). Ein besonderes Gewicht liegt auf standardisierten, theoretisch-systematischen Lehrveranstaltungen, die Grundlagen des BA-Studiengangs vermitteln. Hinzu kommen Lehrveranstaltungen für fortgeschrittene BA-Studierende und Master-Studierende.
Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen wird die Übernahme weiterer, insb. administrativer und organisatorischer Aufgaben erwartet (u.a. in den Bereichen Studienfachberatung, mediale Außendarstellung der Abteilung, Werbemaßnahmen für die Studiengänge, redaktionelle Mitarbeit in der Mainzer Redaktion des Rezensionsforums "literaturkritik.de", praxisorientierte Literaturvermittlung). – Für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben kann auf gesonderten Antrag im Einzelfall und nach Maßgabe der HLehrVO eine Lehrdeputatsreduktion gewährt werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Entscheidung hierüber trifft die Hochschulleitung.
Ihr Profil:
Gefordert sind:
Erwünscht sind:
Wir bieten:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die in § 58 i.V.m. § 57 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. – Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht oder noch nicht vorliegen, kommt zunächst eine Einstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in (EG 13 TV-L) in Betracht.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 LBesG bewertet und ist zum 01.10.2026 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.
Wir sind ein Ort der Vielfalt und begrüßen qualifizierte Bewerbungen von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen.
Wir sind bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, und haben daher ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Menschen mit Schwerbehinderung und die ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sie sehen in diesen vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben eine persönliche Herausforderung? Dann bewerben Sie sich bis zum 29.05.2026 über unseren Button „Jetzt bewerben“ mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Einzureichen sind Anschreiben, Lebenslauf, Publikations- und Vortragsverzeichnis, Lehrveranstaltungsverzeichnis, Lehrevaluationen, akademische Urkunden/ Zeugnisse (ggf. mit deutscher Anerkennung) sowie Ihre Dissertation in Manuskript- oder Druckfassung. Hinzugefügt werden können weitere einschlägige Publikationen im Gesamtumfang von bis zu 60 Seiten. Bitte richten Sie Ihr Anschreiben an Frau Univ.-Prof. Dr. Irina Rajewsky.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten.