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Eingestellt: 15.08.08 | Erstellt: 01.07.08
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Entscheidung: Strukturelle Gefahr und Kernbereich

Im Jahr 2006 hat eine Hochschulreform in Bayern die Zusammensetzung des Hochschulrates, die Wahl des Präsidenten durch den Hochschulrat und die Zuständigkeit der Hochschulleitung für die Entscheidung über Berufungsvorschläge neu. Die juristischen Fakultäten mehrerer Universitäten hielten die Veränderungen für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof ein Urteil gesprochen.

Quellen:
(Beitrag aus: Forschung und Lehre 7/2008)
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Prof. Dr. iur. Michael Hartmer
Deutscher Hochschulverband (DHV)

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