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Eingestellt: 10.02.16 | Erstellt: 01.02.16
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Berufsbezeichnung „Ingenieur“ - Keine hochschulfremde Überprüfung

Wer ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen Hochschule absolviert hat, kann sich „Ingenieur“ nennen. So regeln es die bisherigen Ingenieurgesetze. Gegen welche geplanten Gesetzesänderungen wehren sich die Hochschulen?

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 2/16
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    1602_WIMO_Berufsbezeichnung „Ingenieur“_HIPPLER.pdf
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