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Eingestellt: 07.02.20 | Besuche: 1557

11/2020 Juniorprofessur (W1) für Internationales Verwaltungsrecht und Völkerrecht mit Tenure Track zu W3 (m/w/d) an der Staatswissenschaftlichen Fakultät

Kontakt: siehe Ausschreibung
Ort: 99105 Erfurt
Web: https://www.uni-erfurt.de/personal-und-recht/ausschreibungen/ Bewerbungsfrist: 20.03.20

Kennziffer 11/2020

An der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:

Juniorprofessur (W1) für Internationales Verwaltungsrecht und Völkerrecht mit Tenure Track zu W3 (m/w/d)

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert.

 

Aufgabengebiet
Der/die Stelleninhaber/in soll nach erfolgreichem Career Track auf die unbefristete W3-Professur die o. g. Fachgebiete des öffentlichen Rechts in Forschung und Lehre an der Staatswissenschaftlichen Fakultät vertreten, die sich durch ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit von

Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften auszeichnet. Die Professur beteiligt sich in der Lehre an den zum Teil englischsprachigen Studiengängen der Staatswissenschaftlichen Fakultät und ist für die Koordination des rechtswissenschaftlichen Lehrangebots im BA-Studiengang „Staatswissenschaften“ verantwortlich.

 

Anforderungen
Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen sind die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 89 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz nachzuweisen.

Ergänzend zur öffentlich-rechtlichen Professur im Bereich des Völker- und Europarechts an der Staatswissenschaftlichen Fakultät soll mit der neuen Professur in Forschung und Lehre eine Perspektive auf die internationale Vernetzung von Rechtsordnungen eröffnet werden. Zunehmend werden auch in völkerrechtlichen Verträgen Fragen der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens geregelt. Der/die erfolgreiche Bewerber/in soll deshalb durch ein einschlägiges Studium sowie eine herausragende rechtswissenschaftliche Dissertation und weitere innovative Beiträge in der Forschung zu ausgewählten Teilgebieten des internationalen Verwaltungsrechts (z. B. des Migrationsrechts, Entwicklungsverwaltungsrechts, Umweltverwaltungsrechts, Regulierungsrechts oder des Rechts der Finanzmärkte) und des Völkerrechts ausgewiesen sein. Ein besonderer Wert wird auf die Anschlussfähigkeit in Forschung und Lehre auch an die anderen Studienrichtungen der Staatswissenschaftlichen Fakultät gelegt.

Von dem erfolgreichen Kandidaten/der erfolgreichen Kandidatin wird erwartet, entweder über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (B2 im Bereich Lesen und Hören; B1 im Bereich Schreiben und Reden) zu verfügen oder diese innerhalb von 2 Jahren zu erwerben.

Wünschenswert sind darüber hinaus einschlägige Auslandserfahrung, erste Erfahrungen mit dem Einwerben von Drittmitteln sowie Lehrerfahrung in den o. g. Fachgebieten.

 

Anmerkungen
Die Einstellung erfolgt zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit. Nach erfolgreicher Zwischenevaluation ist eine Verlängerung gemäß § 89 Abs. 6 Satz 2 ThürHG vorgesehen. Die Berufung auf eine W3-Professur in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis ist nach erfolgreicher Endevaluation im Rahmen des Berufungs-und Karrierekonzeptes der Universität Erfurt („Erfurt Career Track“) gem. § 85 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 ThürHG vorgesehen. Informationen zum „Erfurt Career Track“ finden Sie hier: https://www.uni-erfurt.de/uni/arbeiten-an-der-uni/karrierewege/erfurter-career-track/

Auf die Bestimmung des § 89 Abs. 3 ThürHG wird gesondert hingewiesen. Danach sollen Promotions- und Beschäftigungszeiten als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (oder vergleichbar) vor Antritt der Juniorprofessur zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben. Ausnahmen hiervon sind beispielsweise bei Verlängerungen aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Teilzeit zur Kinderbetreuung sowie in besonders begründeten Einzelfällen möglich.

Die Universität Erfurt fühlt sich dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an männliche und weibliche Bewerber/innen. Frauen sind im ausgeschriebenen Bereich unterrepräsentiert und werden daher besonders aufgefordert sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen sowie diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung bevorzugt eingestellt.

Die Universität erwartet von der/dem zu Berufenden die Bereitschaft, den Wohnsitz an den Universitätsort bzw. in dessen Nähe zu verlegen. Die Beteiligung am interdisziplinären und teilweise englischsprachigen Lehrprogramm einschließlich Studium Fundamentale wird erwartet.

 

Bewerbung/Frist
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang, Publikationsverzeichnis, Vortragsverzeichnis, Liste der Lehrveranstaltungen, Ergebnisse von Lehrevaluationen, ggf. Verzeichnis von Drittmittelanträgen, Qualifikationsnachweise in Kopie) senden Sie bitte ausschließlich in Papierform unter Angabe der Kennziffer bis zum 20.03.2020 an:

Universität Erfurt • Staatswissenschaftliche Fakultät • Dekanat • Postfach 90 02 21 • 99105 Erfurt

 

Hinweise zum Datenschutz
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber o. g. Stelle(n) schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Die weiteren Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt („Datenschutzhinweise für Bewerber/innen“) auf unseren Internetseiten unter www.uni-erfurt.de/personal-und-recht/ausschreibungen/.

 

Hinweis zur Kostenübernahme
Aus Kostengründen bitten wir darum, die Unterlagen in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden.

Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht durch die Universität Erfurt übernommen.

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