Sie sind hier

Stellenangebot
Eingestellt: 13.11.23

Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht (tenure track)

Kontakt: siehe Ausschreibung
Ort: 20355 Hamburg
Web: https://www.law-school.de/services/stellenangebote/juniorprofessur-fuer-buergerl… Bewerbungsfrist: 30.11.23

Die Bucerius Law School ist eine von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründete private Hochschule mit dem Recht zur Promotion und Habilitation. Sie führt jährlich über 100 sorgfältig ausgewählte Studierende zur Ersten Prüfung, verleiht einen hochschuleigenen Abschluss (LL.B.) und bietet einen weiterbildenden Masterstudiengang „Law and Business (LL.M./MLB)“ an.

An der Bucerius Law School ist zum 1. April 2024 eine

Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht (tenure track)

zu besetzen.

Der/die Stelleninhaber:in (w/m/d) soll seinen/ihren Arbeitsschwerpunkt im Bürgerlichen Recht und dort insbesondere im Personen-, Familien- und Erbrecht sowie – jedenfalls perspektivisch – auch im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht haben. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die diese Fächer aufgrund seiner/ihrer wissenschaftlichen und didaktischen Qualifikation in Forschung und Lehre vertreten kann. Er/sie sollte entweder im Familien- oder im Erbrecht bereits ausgewiesen sein. Es wird erwartet, dass sich der/die Bewerber:in alle genannten Fächer erschließt und sie nach der Zwischenevaluation eigenständig in Forschung und Lehre vertreten kann. Ein Interesse an intra- und interdisziplinären Forschungsfragen zu den Herausforderungen des Familien- und Erbrechts in sich in unterschiedlichen Geschwindigkeiten wandelnden Gesellschaften wird erwartet, ebenso eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung innovativer Studienformate. Die Mitwirkung im Notarrechtlichen Zentrum Familienunternehmen ist erwünscht.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem innovativen wissenschaftlichen Profil, ersten wissenschaftlichen Leistungen und einem hohen Potential für die weitere Karriere in der Wissenschaft. Es werden auch Bewerber:innen zur Bewerbung aufgefordert, deren Promotion erst kürzlich erfolgreich abgeschlossen wurde. Es wird die Bereitschaft zur Übernahme von Lehr- und Prüfungsverpflichtungen im Bürgerlichen Recht, die Mitwirkung in den Schwerpunkt­bereichen und im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm (EVP) sowie zur Durch­führung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache im Master „Law and Business“ vorausgesetzt. Der/die Bewerber:in sollte Interesse an besonders leistungsfähigen und motivierten Studierenden haben und bereit sein, sich für eine moderne Juristenausbildung zu engagieren, die sich Internationalität, Praxisnähe, Intra- und Interdisziplinarität sowie Grund­lagenorientierung zum Ziel gesetzt hat und die sowohl auf gesellschaftliche Verantwortung vorbereiten will als auch den engen Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden besonders wertschätzt. Das Lehrdeputat beträgt in der ersten Anstellungsphase vier, in der zweiten Phase sechs Trimesterwochenstunden.

Die Bewerber:innen müssen die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur gemäß § 18 des Hamburgischen Hochschulgesetzes erfüllen. Die Bucerius Law School schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich zum Ziel der Chancen­gleichheit der Geschlechter. Die Bucerius Law School strebt eine Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts in Forschung und Lehre an und ermuntert daher entsprechend qualifizierte Wissenschaftler:innen, sich zu bewerben. Bewerbungen von schwer­behinderten und ihnen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit geeigneten Maßnahmen.

Die Vergütung erfolgt während der Juniorprofessur leistungsbezogen in Anlehnung an die Besoldung W1, bei erfolgreicher Endevaluation in Anlehnung an die Besoldung W3. Die Professur verfügt über eine eigene Personalausstattung. Für die Zwischen- und Tenure-Evaluation gilt die Satzung zur Durchführung von Zwischenevaluationen und Tenure-Evaluationen für Juniorprofessuren an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft vom 30.01.2019.

Ihre Bewerbung besteht aus einem (tabellarischen) Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Angaben zur Lehrerfahrung und (soweit vorhanden) Lehrevaluationen, der Schilderung Ihrer Vorstellungen von zeitgemäßer Lehre und Hochschuldidaktik, einem Forschungskonzept ver­knüpft mit Vorstellungen zur Entwicklung der Professur sowie Zeugnissen und Urkunden.

Die Bewerbung ist bis zum 30. November 2023 ausschließlich digital als ein PDF-Dokument per E-Mail an: praesident@law-school.de einzureichen und zu richten an den Präsidenten der Hochschule, Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg. Für Fragen und weitere Informationen zur Ausschreibung steht Ihnen der Präsident unter der genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens gelöscht.

  • Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
    Keine Inhalte
Zum Kommentieren bitte einloggen.
Keine Inhalte