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Stellenangebot
Eingestellt: 13.11.23

Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht in der digitalen Gesellschaft (tenure track)

Kontakt: siehe Ausschreibung
Ort: 20355 Hamburg
Web: https://www.law-school.de/services/stellenangebote/juniorprofessur-fuer-buergerl… Bewerbungsfrist: 30.11.23

Die Bucerius Law School ist eine von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründete private Hochschule mit dem Recht zur Promotion und Habilitation. Sie führt jährlich über 100 sorgfältig ausgewählte Studierende zur Ersten Prüfung, verleiht einen hochschuleigenen Abschluss (LL.B.) und bietet einen weiterbildenden Masterstudiengang „Law and Business (LL.M./MLB)“ an.

An der Bucerius Law School ist zum 1. April 2024 eine

Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht
in der digitalen Gesellschaft (tenure track)

zu besetzen.

Der/die Stelleninhaber:in (w/m/d) soll seinen/ihren Arbeitsschwerpunkt im Bürgerlichen Recht und im Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Datenrecht, Datenschutzrecht, Kartell- oder (Plattform-) Regulierungsrecht haben. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen und didaktischen Qualifikation diese Fächer – jedenfalls perspektivisch – in Forschung und Lehre vertreten kann. Er/sie sollte in einem der beispielhaft genannten wirtschaftsrechtlichen Gebiete bereits ausgewiesen sein. Ein Interesse an intra- und inter­disziplinären Forschungsfragen im Bereich der Technikregulierung an den Schnittstellen zur (Wirtschafts-)Informatik, Ökonomik oder zu weiteren Gesellschaftswissenschaften wird erwartet. Der/die Stelleninhaber:in soll perspektivisch das Lehrangebot an der Schnittstelle von Recht und Digitalisierung verstärken und an der Weiterentwicklung von Zusatzzertifikaten und innovativen Studienformaten mitwirken. Je nach Ausrichtung ist die Beteiligung im Center for Legal Technology and Data Science, der Law and AI Research Group, dem Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy oder dem Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht erwünscht.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem innovativen wissenschaftlichen Profil, ersten wissenschaftlichen Leistungen und einem hohen Potential für die weitere Karriere in der Wissenschaft. Es werden auch Bewerber:innen zur Bewerbung aufgefordert, deren Promotion erst kürzlich erfolgreich abgeschlossen wurde. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Über­nahme von Lehr- und Prüfungsverpflichtungen im Bürgerlichen Recht, die Mitwirkung in den Schwerpunktbereichen und im hochschuleigenen Examensvorbereitungsprogramm (EVP) sowie zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache im Master „Law and Business“. Der/die Bewerber:in sollte Interesse an besonders leistungsfähigen und motivierten Studierenden haben und bereit sein, sich für eine moderne Juristenausbildung zu engagieren, die sich Internationalität, Praxisnähe, Intra- und Interdisziplinarität und Grundlagenorientierung zum Ziel gesetzt hat und die sowohl auf gesellschaftliche Verantwortung vorbereiten will als auch den engen Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden besonders wertschätzt. Das Lehr­deputat beträgt in der ersten Anstellungsphase vier, in der zweiten Phase sechs Trimester­wochenstunden.

Die Bewerber:innen müssen die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur gemäß § 18 des Hamburgischen Hochschulgesetzes erfüllen. Die Bucerius Law School schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Die Bucerius Law School strebt eine Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts in Forschung und Lehre an und ermuntert daher entsprechend qualifizierte Wissenschaftler:innen, sich zu bewerben. Bewerbungen von schwer­behinderten und ihnen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit geeigneten Maßnahmen.

Die Vergütung erfolgt während der Juniorprofessur leistungsbezogen in Anlehnung an die Besoldung W1, bei erfolgreicher Endevaluation in Anlehnung an die Besoldung W3. Die Professur verfügt über eine eigene Personalausstattung. Für die Zwischen- und Tenure-Evaluation gilt die Satzung zur Durchführung von Zwischenevaluationen und Tenure-Evaluationen für Juniorprofessuren an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft vom 30.01.2019.

Ihre Bewerbung besteht aus einem (tabellarischen) Lebenslauf, Schriftenverzeichnis, Angaben zur Lehrerfahrung und (soweit vorhanden) Lehrevaluationen, der Schilderung Ihrer Vorstellungen von zeitgemäßer Lehre und Hochschuldidaktik, einem Forschungskonzept verknüpft mit Vorstellungen zur Entwicklung der Professur sowie Zeugnissen und Urkunden.

Die Bewerbung ist bis zum 30. November 2023 ausschließlich digital als ein PDF-Dokument per E-Mail an: praesident@law-school.de einzureichen und zu richten an den Präsidenten der Hochschule, Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg. Für Fragen und weitere Informationen zur Ausschreibung steht Ihnen der Präsident unter der genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens gelöscht.

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