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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember zwingt die Bundesländer, das für die Bewerberinnen und Bewerber schwierige System zur Zulassung im Fach Humanmedizin zu ändern. Allgemein kritisiert werden die Vergabe nach Abiturnotendurchschnitt, die Verteilung nach Ortspräferenzen und lange Wartezeiten. Drei Vorschläge zur Neugestaltung.
Ein Beitrag von Josefin Wagner, Dr. Karen Sievers und Prof. Dr. Jürgen Westermann
Quellen: