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Eingestellt: 30.07.12 | Erstellt: 30.07.12
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Verjährungsfrist für Plagiatsvergehen? Pro

Für die Entziehung von Doktorgraden sieht weder das staatliche Recht noch das universitätsautonome bislang eine Verjährungsfrist vor. Der Autor stellt andere zeitabhängig gestaltete Rechtsverhältnisse und die Besonderheiten, die mit der Entziehung des Titels verbunden sind, vor. In seiner Argumentation für eine Verjährungsfrist führt Löwer, der Öffentliches Recht und Wissenschaftsrecht lehrt und als Richter arbeitet, den amtlichen Sanktionscharakter einer Titelentziehung an, der sich auf die Anerkennung rechtens erworbener Lebensleistungen negativ auswirken kann.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 7/2012
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Prof. Dr. Wolfgang Löwer
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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