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Seit dem 1. August 2019 ist der neue Kodex der DFG zur guten wissenschaftlichen Praxis in Kraft. Was bedeutet das für Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen, insbesondere wenn sie Fördermittel der DFG erhalten wollen?
Von Prof. Dr. Stephan Rixen, er hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht I an der Universität Bayreuth inne und ist Sprecher des von der DFG eingesetzten Gremiums „Ombudsman für die Wissenschaft“. Er war Mitglied der Kommission, die den Kodex erarbeitet hat.
Quellen: