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Hochschullehrer können ein Forschungssemester in Anspruch nehmen, sofern die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre sichergestellt ist und der Hochschule keine zusätzlichen Kosten entstehen. Forschungssemester werden nach bestimmten Zeitintervallen gewährt. Diese sind – ebenso wie der Umfang der Freistellung – in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich bemessen. Eine Übersicht.
Quellen: