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Der „Dr. h.c.” ist eine beliebte Auszeichnung; er verschafft dem Träger bzw. der Trägerin, bisweilen auch der verleihenden Universität Glanz und Reputation. Allerdings sollten die Universitäten die Kriterien für eine Vergabe mit Bedacht festlegen und auch anwenden, um einem möglichen Reputationsverlust der Ehrenpromotion entgegenzuwirken.
Von Dr. iur. Yvonne Dorf, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Hochschulverbandes
Quellen: