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Eingestellt: 26.01.21 | Erstellt: 01.08.15
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Ausschließung und Befangenheit von akademischen Mitarbeitern als Mitglieder einer Berufungskommission

Auf dem Weg zur Besetzung von ProfessorInnenstellen kann das nach dem Berliner Hochschulrecht zuständige Organ seinen Auswahlvorschlag, welche BewerberInnen in welcher Reihenfolge für eine Berufung in Betracht kommen, von einer Berufungskommission vorbereiten lassen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage nach der ordnungsgemäßen Durchführung des Berufungsverfahrens, insbesondere der ordnungsgemäßen Besetzung der Berufungskommission. Hier geht es vor allem darum, ob akademischen MitarbeiterInnen aus dem zu besetzenden Fachgebiet die Teilnahme an der Berufungskommission für die Professur versagt ist.

Quellen:
m. R. Tietze, LKV 8/2015, 337 ff.
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    Herrmann_Tietze LKV_8-2015_337ff.pdf
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