Noch keine Bewertungen vorhanden

Die Altersgrenzen bei der Besetzung von Professuren sind länderspezifisch und schwanken zwischen dem 45. und dem 52. Lebensjahr – jedenfalls weit unter der Pensionsgrenze. Dies wird mit verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Doch ist zweifelhaft, ob solche Altersbeschränkungen mit dem aktuell geltenden EG-Recht in Einklang stehen.
Quellen: