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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden (Beschluss vom 26.11.2010, Az. 2 C 15.08), dass der Senat an niedersächsischen Stiftungshochschulen einen „maßgeblichen Einfluss“ auf die Besetzung des Präsidiums haben muss. Ein wegweisendes Urteil auch für die Rolle der Hochschullehrer bei der Willensbildung in der Universität als Organisation.
Quellen: