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Die Einführung von Tenure Track-Systemen geht regelmäßig mit dem Verzicht auf eine Ausschreibung der
zeitlich nachgelagert zu besetzenden Lebenszeitprofessur einher. Der Beitrag skizziert, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen ein Absehen von der Ausschreibung möglich ist und welche erfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Verzicht auf eine Ausschreibung erhoben werden.