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Zu Beginn des neuen Jahres werden die ersten Besoldungsänderungsmitteilungen
in Umsetzung der Reform zur W-Besoldung versandt. Dann werden Professoren
der W-Besoldung mit Leistungsbezügen schwarz auf weiß erleben, wie
sich die Politik eine Umsetzung des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils vom
14. Februar 2012 zur Amtsunangemessenheit der W 2-Besoldung konkret und in
Zahlen vorstellt. Das wird bei kaum einem Hochschullehrer mit Leistungsbezügen
Freude auslösen.